Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Kommandant geht nach knapp 2 Jahren wieder - war: Kommandant geht nach knapp 3 Jahren wieder | 13 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 886221 |
Datum | 21.12.2023 20:52 MSG-Nr: [ 886221 ] | 895 x gelesen |
Geschrieben von Matthias K.Es ist ja ein Dienstherrenwechsel, da gibt es den "kalten" Wechsel nach § 22 Abs. 2 BeamtStG. Wenn eine Beamter zu einem neuen Dienstherren wechselt, dann endet das Dienstverhältnis zum alten Dienstherren mit dem Antritt des Dienstes.
Es gibt zwei Arten von einem Dienstherrenwechsel:
Im Rahmen einer Versetzung, das ist der Regelfall und weitestgehend unproblematisch. Abgebender und aufnehmender Dienstheer verständigen sich auf den Zeitpunkt und der Beamte wird versetzt. Alles gut.
Du nennst die "Raubübernahme", die durch die Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses beim neuen Dienstherrn entsteht. Der große Nachteil für den aufnehmenden Dienstherrn ist es, dass - zumindest bei Kommunalbeamten - die Pensionsrückstellungen nachbezahlt werden müssen. Das entfällt bei einer Versetzung. Bei dienstälteren Beamten kann das ein teurer Spaß werden und die Übernahme wird uninteressant. In den letzten Jahren gab es das bei der Feuerwehr häufiger im Bereich der Bundeswehrfeuerwehr. Der Bund hat die wechselwilligen Beamten nach der Laufbahnprüfung nicht versetzt, so dass viele Kommunen sie durch eine neue Verbeamtung übernommen haben.
Gruß, Stefan
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.05.2020 10:24 |
 |
Jürg7en 7M., Weinstadt Kommandant geht nach knapp 3 Jahren wieder | |