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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | KatS in Kreisen/Stäbe, war: Gutachten zum Katastrophenschutz im Ahrtal: | 36 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 886776 | ||
Datum | 02.02.2024 07:59 MSG-Nr: [ 886776 ] | 675 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. " Von oben herab " wären über der Kreisebene hinaus beispielsweise in BaWü die feuerwehrtechnische Beamten samt Stäbe in den Regierungspräsidien bzw. im Innenministerium zuständig. Auf diesen Ebenen gibt es keine Führungsstäbe mehr. Wie soll da die nach FwG BW angedachte Übernahme der Einsatzleitung funktionieren? Da wechselt der feuerwehrtechnische Beamte in den bereits überlasteten Führungsstab des Kreises und dann läufts? Eine Übernahme der "Verwaltungsaufgaben" ist mW in BW auch nicht vorgesehen. Gruß, Stefan | ||||
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