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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaZeitenwende für das Gesundheitswesen5 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg887092
Datum02.03.2024 22:10      MSG-Nr: [ 887092 ]658 x gelesen

Guten Abend

Da gibt es beim BBK eigentlich schon einen Ansatz der die fachliche Schwerpunkte zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz auflistet:

" Gesund­heitlicher Bevölkerungs­schutz "


Maßnahmen zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz auf Bundesebene (§ 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zählen zu den Aufgaben des Zivilschutzes. Im Verteidigungsfall kann sich durch eine Vielzahl an Verletzten und Betroffenen der Bedarf an Leistungen aus dem Gesundheitswesen deutlich erhöhen, gleichzeitig werden die dort üblicherweise verfügbaren Hilfeleistungspotentiale nur eingeschränkt verfügbar sein, weil Personal andere Aufgaben übernimmt, Teile der Infrastruktur zerstört sind und Engpässe in der Versorgung mit Material, Energie oder IT-Technik die Arbeit behindern.

Die fachlichen Schwerpunkte zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe liegen auf:

-> Aufbau zusätzlicher sanitätsdienstlicher Fähigkeiten durch die Etablierung einer Medizinischen Task Force

-> Erstellen von Verfahren und Prozessschritten für Einsatzkräfte , um bei der Versorgung und nachfolgenden Behandlung einer Vielzahl gleichzeitig Verletzter die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können

-> Erhöhen der Resilienz der Strukturen im Gesundheitswesen über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden und Handbüchern , Vorsorgemaßnahmen anstoßen und die Ausfallsicherheit stärken

-> Vorhaltung zusätzlicher Ressourcen an Sanitätsmaterial



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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