Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | In Landau: nach 20 Jahren - Stadtrat setzt Feuerwehrchef vor die Tür | 34 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 887321 |
Datum | 24.03.2024 19:14 MSG-Nr: [ 887321 ] | 1914 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Ich kenne es nur so, dass Ehrenamtliche zwar gewählt werden, bei hauptamtlicher Besetzung die Stelle aber ganz normal besetzt wird wie jede andere hauptamtliche Stelle auch, unbefristet.
In BaWü wird lt. § 8 Abs. 3 " Leitung der Gemeindefeuerwehr " so verfahren:
(3) Vor der Bestellung hauptamtlich tätiger Feuerwehrkommandanten, Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschuss, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuss zu hören.
Der FW-Ausschuß wird zwar gehört, letztentlich stellt die Gemeinde ein wen sich möchte, auch schon mal gegen den Vorschlag des Feuerwehr-Ausschussses; ob das sinnvoll ist bleibt mal dahingestellt. Denn den hat man dann quasi auf Lebenszeit, man liest/hört/schreibt ja auch öfters über die Problematik "HA-Feuerwehrkommand-Wechsel nach kurzer Amtszeit".
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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