Hallo Sabrina,
zu Deinen Fragen: es kommt drauf an ;-)
Nee, im Ernst: diese Frage wird Dir ein Forum nicht beantworten können. Hier kannste eigentlich nur im Absprache mit Deinem kommunalen Abwasserentsorger agieren.
Als grober Anhaltspunkt mag Dir aber ein Blick in die Sicherheitsdatenblätter helfen:
Wenn Du das Blatt des Übungsschaums mit dem eines "normalen" Löschschaums (gängig bspw. F15, 3% d. gleichen Herstellers) vergleichst, wirst Du sehen, daß es eigentlich nur einen Unterschied gibt: normaler Schaum ist nach 30 Tagen in der Erde zu 80% abgebaut, Übungsschaum zu 97%.
Beide gelten als "leicht biologisch abbaubar", beide sollen nicht in Gewässer gelangen, beide sorgen in Kläranlagen für Schaumbildung und wohlige Gerüche - beeinträchtigen aber nicht die biologische Abbaustufe der Anlage. Beide sind nicht toxisch, nicht karzinogen und nicht persistent. Und bei beiden sind die lokalen Entwässerungsbestimmungen zu beachten.
Wir üben immer an einem Regenüberlaufbecken - damit die DZA´s mal laufen mit den normalen Schaummitteln, die wir in den Tanks haben. Nachdem wir die ersten Male immer dem Klärwerk Bescheid gegeben haben und quasi ein Schulterzucken zurückkam, lassen wir den Anruf mittlerweile sein. Die 10 oder 20l Schaummitel die dann durch den Kanal kommen, kratzen die Anlage nicht...
Grüße
Nils
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