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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 228 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 887679 | ||
Datum | 02.05.2024 12:17 MSG-Nr: [ 887679 ] | 1348 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Dazu auf SWR: Ich glaube ich hatte es schonmal erwähnt. Ein Landwirt in meiner Nähe hatte mal ein genehmigtes Gespann für Brauchtumsfahrten. Beschränkt auf 25km/h, durchgängige Bremsanlage (Druckluftbremse) auf alle Räder des Anhängers wirkend, 2-Achs-Anhänger mit Achsschenkellenkung (kein Drehschemel), Gegensprechanlage zum Traktorfahrer, um nur mal einige Voraussetzungen zu nennen. Einfach so einen Einachs-Ladewagen zu nehmen oder was selbst zusammengebautes aus alten, ungenutzten Anhängern ist da irgendwie fehl am Platz. Der Anhänger dürfte "normalen" Haftpflichtschutz über die Betriebshaftpflicht des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges haben. Natürlich wird sich die Versicherung im Rahmen unsachgemäßer und unzulässiger Nutzung Regress vorbehalten. Oder aber das Fahrzeug läuft nicht auf einen LoF-Betrieb und der Anhänger wäre, unabhängig von diesem Anwendungsfall, sowieso zulassungs- und versicherungspflichtig gewesen. Gruß, Michael | ||||
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