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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kein BOS Breitbandnetz und Ende des Digitalfunks /der Tetra Frequenzzuteilung 2030 | 160 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 888045 | ||
Datum | 13.06.2024 16:25 MSG-Nr: [ 888045 ] | 1812 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hartmut L. Ist nicht die vorrangige Erbringung von Telekommunikationsleistungen gemäß TKG genau das? ... ein klares und deutliches JEIN ;-) Die vorrangige Leistungserbrungung nach §186 TKG umfasst: - Schaltung und Entstörung von Anschlüssen - Erweiterung von Datenübertragungsraten (d.h. DSL16 auf DSL100) - gilt aber eben nicht für "Shared" / "Best-Effort"-Datenraten im 5G/LTE - interpersonelle Kommunikation im Mobilfunk (landläufig: Telefonie) Hilft also für mobiles Breitband auch nicht weiter und würde "uns" nur helfen, den DSL-Anschluss im FwH notfalls schnell auf maximale technisch mögliche Datenrate aufgebohrt zu bekommen. Gruß Gerhard | ||||
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