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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBesol­dung der Berufs­feu­er­wehr zu nah an der Grund­si­che­rung    # 12 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 888256
Datum05.07.2024 06:48      MSG-Nr: [ 888256 ]1235 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Und falls noch das typische Gegenüberstellen von Pensions- und Rentenrecht kommen soll: Ähm, nö. Das gilt leider auch nur, wenn man an der richtigen Stelle aufhört zu rechnen.
Falsch...
Du darfst nicht an der richtigen Stelle aufhören zu rechnen.
Du musst an der richtigen Stelle anfangen zu rechnen.

Zitat:Zutreffend ist, dass der Beamte nicht wie der Arbeitnehmer einen eigenen Beitrag leistet, sondern bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 Gehaltsteile einbehalten wurden. In der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 (BT-Drs. 28/46) heißt es zu Einkommen und Altersversorgung der Beamten: Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten. Das seinerzeit federführende Bundesministerium der Finanzen präzisierte, dass entsprechend dem bei der Besoldungsfestsetzung berücksichtigten so genannten Eckmann-Vergleich von einem Versorgungsbeitrag von pauschal 7 vom Hundert ausgegangen wurde. Darüber hinaus hat das BVerfG diesbezüglich festgestellt: Der Beamte hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen [] stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt. (BVerfGE 39,196 (202), BVerfGE 54, 11 (32 f.))."

Somit "zahlt" der Beamte seit Einführung der BRD faktisch 7% Eigenanteil für seine Pension durch Gehaltsreduktion.
Anschließend wurden für 7 Jahre alle Geahltserhöhungen der Beamten und Soldaten aufgrund der "Versorgungsrücklage" komplett ausgesetzt im Gegensatz zur allgemeinen Lohnentwicklung.
In den 90er wurde dann sogar zusätzlich nochmal eine Versorgungsrücklage von 0,2% für jede Gehaltserhöhung eingeführt.
Summiert man diese drei Bestandteile, bezahlt der Beamte mittlerweile wesentlich mehr für seine Pension als es ein Rentner für seine Rente macht.

Aber dieses "Grundwissen" bei der Entstehung des Berufsbeamtentums fehlt leider sogar bei vielen Beamten und in den öffentlichen Debatten wird von Medien wie Bild dieses Wissen absichtlich ignoriert, denn mir braucht keiner erzählen das hier dieses Wissen fehlt.
Zumal es auch erst 2018 eine Information des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gab.
https://www.bundestag.de/resource/blob/584292/1c3bcac6da94055694ee0f4cfa21272b/WD-6-116-18-pdf.pdf

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