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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Brandschutzbedarfsplan
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Drehleiter mit Korb
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Drehleiter mit Korb
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWegen Drehleiter: Bergens Kommandanten sind zurückgetreten    # 10 Beiträge
AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 889252
Datum20.11.2024 10:08      MSG-Nr: [ 889252 ]1623 x gelesen

Moin - spannend!

...wenn man mal schnell den oberbayerischen "Blätterwald" der letzten 1,5 Jahre querliest, dann haben sich in Bergen ein paar Problemchen in letzter Zeit dermaßen aufsummiert, die manchem der Beteiligten jetzt einfach übermächtig erscheinen:

Brandschutzbedarfsplan (BSBP): das so´n Ding in Bayern bei einem Antrag auf Förderung nach Zuwendungsrichtlinie vorgelegt werden muß, sollte sich in den letzten Jahren eigentlich rumgesprochen haben. Unsere Kommune hat einen solchen bereits vor 10 Jahren erstellen lassen und bereits einmal fortschreiben lassen - auch von IBG. Man kann von denen (also IBG) jetzt halten was man will aber nach unserer Erfahrung sind die bei Dingen mit Entscheidungsspielraum für Diskussions-Input empfänglich. Hubrettungsgeräte werden zB bei uns (trotz Gebäuden der Klasse 4 im Gde.-Bebiet) regelmäßig als nicht notwendig erachtet.
Laut Presseberichten wurde in Bergen bereits ein MZF ohne Förderung ausgeschrieben, da der BSBP nicht vorliegt. Des sind immer hin derzeit rund 22.500,-, die man in den Wind geschossen hat.

Gerätehaus: wie in vielen Kommunen scheint da einiges an Sanierung liegengeblieben zu sein. Und für jetzt-sofort-und-gleich scheint keine Kohle da zu sein. Einerseits hat sich wohl der Gemeinderat mehrfach mit dem Thema beschäftigt und Prioritäten festgelegt - diese sollten vom Kmdt. (selbst Gemeinderatsmitglied) festgelegt werden.
Andererseits schwebt da dieses Drehleiterthema in deren Köpfen rum. Es scheint sich die Meinung verfestigt zu haben, daß man bei Beschaffung einer Drehleiter auch ein neues GH brauchen würde - da würd´ ich auch nicht mehr viel Kohle für Sanierungen locker machen wollen...
Für mich persönlich ist dieser Gedankengang nicht zu 100% nachvollziehbar: das derzeitige Gerätehaus scheint nach alter Norm mit Stellplätzen der Gr. 4 ausgestattet zu sein. Bei einer Stellplatzlänge von 12,5m und einer Torhöhe von 3,5m würde da eine DLK 23/12(wenn auch gequetscht) erstmal reinpassen.

Drehleiter: ein Aufreger-Thema landauf-landab. Erstmal ist die Feuerwehr (in Bayern) nicht für die Einrichtung des zweiten Rettungsweges zuständig - das ist primär Aufgabe vom Bauherrn/Besitzers/Betreibers des Gebäudes. Er kann allerdings den zweiten Rettungsweg "weglassen", wenn die Feuerwehr mit den dementsprechenden Rettungsmitteln ausgestattet ist. Sollte er "schwarz" ein Gebäude der Klasse 4 oder ein Hochhaus hochziehen, dann bedeutet das noch lange nicht, daß deswegen die Feuerwehr DLK-mäßig "nachziehen" muß. Es bleibt immer noch das "Bier" vom Bauherrn.
Das Vorhandensein (oder nicht) vom Rettungsweg wird von der Baugenehmigungsbehörde auch nicht überprüft - es werden die Angaben vom Entwurfsersteller übernommen und als "wahr" angenommen (Sonderbauten usw ausgenommen).
In Bergen scheint es jetzt so Sonderfälle zu geben, wo in den 70ern legal heute "drehleiterpflichtige" Gebäude hochgezogen wurden. Zur damaligen Zeit wurde wohl die AL als ausreichend angesehen. Nachdem´s die olle AL wohl nicht mehr getan hat, hat das LRA Traustein anscheinend der Gemeinde Bergen im Jahr 2023 einen Bescheid zukommen lassen, in dem die Vorhaltung eines adäquaten Rettungsmittels für diese Gebäude gefordert wird. Noch heutiger Lesart ist dann damit eine DLK gemeint. Dagegen will oder hat die Kommune geklagt und jetzt fangen alle an, sich im Kreis zu drehen...

In unserem Landkreis hatte es vor einigen Jahren sowas ähnliches gegeben:
in den 70ern legaler Bau von Hochhäusern in einer Kommune ohne DL. Kreis kauft DL und stellt sie der Kommune zur Verfügung - alle happy. Nach 20 Jahren - DL kaputt, Kreis sagt "geht mich nix an - kauft ne neue". Kommune will net, muß nach VGH-Urteil aber, u.a. weil es mittlerweile (selbst in Nachbarkommunen) eine Vielzahl an Gebäuden gibt, die im Vertrauen auf die vorhandene DL legal errichtet wurden.

Wenn zu dem ganzen Kram auch noch eine menschliche Komponente hinzukommt, dann hat man erst unterschiedliche Meinungen, dann redet man nicht mehr miteinander, dann nur noch übereinander und schlußendlich knallt´s irgendwann.

Schade - Grüße
Nils

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