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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 102 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 889465 | ||
Datum | 14.12.2024 12:47 MSG-Nr: [ 889465 ] | 596 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Daniel W. Um das LF aber dann aber auch als Werkstatt-/Ausfallreserve voll nutzen zu können, kriegt es eben Sprungretter und 3-teilige Schiebleiter und den kleinen Akku-Satz mit drauf. Schon sind wir abseits der Norm. Eben gerade nicht. Die Norm des LF10 verbietet weder die Ausrüstung mit Schiebeleiter noch mit (Akku-)Rettungssatz oder Sprungretter. Zusatzbeladung ist erlaubt, solange die Gewichts- und Abmessungsgrenzen der Norm eingehalten werden und so lange diese Gegenstände nicht explizit in der Norm als nicht erlaubt erwähnt sind. Ein LF10 mit einer Schiebleiter drauf, solange es die Gewichts- und Abmessungsgrenzen der Norm einhält, ist ein Fahrzeug nach Norm. Genau das verstehen manche irgendwie nicht. Ein Fahrzeug ist nicht normabweichend, nur weil man noch ein paar Gegenstände dazupackt. Das ist sogar explizit erlaubt. Gruß, Michael | ||||
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