Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | LF 10 Baden-Württemberg | 58 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 889480 |
Datum | 14.12.2024 18:01 MSG-Nr: [ 889480 ] | 664 x gelesen |
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Chemiekalienschutzanzug
Hallo.
Geschrieben von Christian R.Dann halt das Nettogewicht der Beladung, das dürfte relativ stabil sein ;-)
auch nicht wirklich, da sich im Laufe der Jahre durch Änderungen in der Technik auch einiges an Beladung ändert.
Geschrieben von Christian R.Eigentlich ist das KLF das fünfte Rad am Wagen. Ulrich C. hat das hier im Forum sehr gut beschrieben, auch warum es das TSF gibt.
Nö, das war es, da es nicht ins System passt. Nach aktueller Norm ist das Teil fast identisch mit einem TSF-W mit Grundbeladung, da sind nur 2-3 kleine Gegenstände anders und die Wassermenge exakt auf 500l festgelegt. Mit minimalster Beladungsanpassung (<1.000,-) kann man ein als KLF gebautes Fahrzeug auch als normkonformes TSF-W abnehmen lassen.
Was kann das TSF, was ein aktuelles KLF oder TSF-W nicht auch kann? Außer dass es, da kein Wassertank, ein paar Tausend Euro billiger ist? Über 3,5t ist auch ein aktuelles TSF.
Geschrieben von Christian R.Wenn der Kernunterschied zwischen LF10 und LF20 Schiebleiter, Sprungpolster und 4 leichte CSA sind, dann könnte man durch wirklich eher mit Beladungmodulen arbeiten.
Mit Beladungsmodulen arbeitet man schon lange, auch die sind genormt, aber nicht verpflichtend.
Gruß,
Michael
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