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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | LF 10 Baden-Württemberg | 58 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 889483 | ||
Datum | 14.12.2024 18:51 MSG-Nr: [ 889483 ] | 585 x gelesen | ||
Hallo, der Ur-Post von Uli ist in dem Zusammenhang etwas irreführend. Da stand: "Es enthält nicht (verpflichtend) - 3-teilige Schiebleiter - dazugehöriges Sprungrettungsgerät (ohne braucht man m.E. die Schiebleiter auch nicht..., weil die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass im Notfall gesprungen wird, als dass jemand auf die Schiebleiter wartet)" Gemeint war offensichtlich: in der LF 10 Norm steht weder die Schiebleiter noch der Springretter drin. Beides ist aber optional (da nicht ausgeschlossen) möglich, wobei - nach Ulis Meinung - Schiebleiter nur in Verbindung mit Sprungretter sinnvoll ist. Ebenso stand da: "Die (H)LF 20 ermöglichen den Einsatz von 2 Gruppen von einem Fahrzeug, das ist dann wichtig, wenn man wenig Platz für viele Autos aber viel Brandlast hat (z.B. bestimmte Industrieflächen, Stichstraßen usw.)." Der diesbezügliche Unterschied ist aber marginal und besteht nur aus einem 2. Verteiler und einen 2. B-Rohr. Damit kann das LF 20 dann zwei Gruppen versorgen, aber nur mit je 2* C und 1*B am Verteiler ... und da müsste schon das Strahlrohr vom "Schnellangriff" mitverwendet werden. Gruß Gerhard | ||||
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