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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 49 Beiträge | ||
| Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 889654 | ||
| Datum | 08.01.2025 11:33 MSG-Nr: [ 889654 ] | 757 x gelesen | ||
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Hallo Xaver, beim schnellen Überfliegen ist mir egtl. eher folgendes in´s Auge gestochen: - die Fördersätze für die Fahrzeuge scheinen erstmal gleich geblieben zu sein (wurden ja auch erst Anfang ´23 (?) angehoben). - im Textteil meist nur so kleine redaktionelle Änderungen - größere Änderungen: - wenn ein Fahrzeug beschafft wird, daß größer ist als das notwendige (z.B. 20er statt einem 10er (H)LF)), ist das grundsätzlich nicht (mehr) förderschädlich, es gibt halt nur die Kohle für´s kleine Auto - die Errichtung von Übungshäusern ist neu in die Bezuschussung aufgenommen worden - die Errichtung von Toiletten- und Sanitäranlagen zwecks Herstellung der Geschlechtertrennung ist nun förderfähig - es gibt nun so ne Übersichtstabelle in der aufgedröselt ist, was bei Bauten förderfähig ist und was nicht Grüße Nils | ||||
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