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Hallo zusammen,
das Problem ist, dass das Zuständigkeitsgewirr und die Begrifflichkeiten in Deutschland schon sehr komplexe Ausmaße annimmt, die selbst manchen Helfer überfordern.
Hier mal die Begriffsbestimmungen:
Bevölkerungsschutz: kein gesetzlich festgelegter Begriff, wird aber als Überbegriff für Katastrophenschutz und Zivilschutz verstanden. Zum einen, weil einige wohl der Meinung waren, dass dieser eher sexy klingt und weil Deutschland als einziges mir bekanntes Land einen großen Unterschied zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz macht
Zivilschutz: Alle Maßnahmen des Bundes im Verteidigungsfall im Bereich der zivilen Verteidigung. Dazu zählt auch der Katastrophenschutz (im ZS-Fall = V-Fall). Dafür hat der Bund die alleinige Zuständigkeit gemäß Grundgesetz. Der Zivilschutz hat seine Ursprünge im 4. Genfer Abkommen, präzisiert im 1. Zusatzprotokoll. Die meisten anderen Länder machen keinen Unterschied zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz.
Alle Organisationen/Behörden, die laut den Landes-Katastrophenschutzgesetzen im KatS eingesetzt werden, sind auch automatisch im Zivilschutz. Der Bund ergänzt die Ausstattung der Katastrophenschutz-Systeme der Länder um jene Dinge, die sie für den Verteidigungsfall (Verwundete, ausgefallene Infrastruktur, ABC/CBRN-Gefahren, usw) speziell benötigen.
Katastrophenschutz: Aufgabe der Länder, man spricht auch vom friedensmäßigen Katastrophenschutz, um hier die Unterscheidung besser aufzuzeigen. Aufgabe der Länder, da der (friedensmäßige) Katastrophenschutz (bei Naturkatastrophen / technischen Katastrophen) nicht explizit im Grundgesetz als Aufgabe des Bundes genannt ist.
(abwehrender) Brandschutz/Feuerwehr: Zuständigkeit liegt bei den Kommunen, die Länder geben hier lediglich den Rechtsrahmen vor und unterstützen mit Förderungen. Die Feuerwehr ist dabei gleichzeitig eine Katastrophenschutz- und Zivilschutz-Organisation und damit (bei Verwendung des Zivilschutz-Zeichens) völkerrechtlich geschützt.
Landrettungsdienst: Länderaufgabe, ist stark mit der medizinischen Struktur verknüpft, hat aber auch Berührungspunkte mit dem Katastrophenschutz. Der Regel-Rettungsdienst wird dabei größtenteils von den Krankenkassen finanziert. Gesetztechnisch haben die Länder dafür Rettungsdienstgesetze erlassen. Zum Teil gehört auch die Berg- und Wasserrettung in diesen Bereich.
Hilfsorganisationen: Haben Aufgaben im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz und der Wohlfahrtspflege, sind daher sehr querschnittlich mit unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen unterwegs. Insbesondere in der Schnittmenge Rettungsdienst/Krankentransport/Katastrophenschutz gibt es Vermengungen/Vermischungen des Personals. Die Hilfsorganisationen sind private Organisationen (mit Ausnahme des Bayerischen Roten Kreuzes, das in Bayern die Stellung einer öffentlichen Körperschaft hat), die ihre internen Angelegenheiten selber regeln (keine Verordnungen, etc.), sind aber bei der Helfergleichstellung daher erstmal schlechter gestellt.
Luftrettungsdienst:
Bestandteil des Rettungsdienstes. Interessanterweise werden manche RTH vom Bund als ZSH (Zivilschutzhubschrauber) gestellt, diese ZSH übernehmen in 99,9 % der Zeit Aufgaben im Rettungsdienst und nicht in ihrer originären Aufgabe im Zivilschutz. Wird aber sowohl vom Bund als auch den Ländern so stillschweigend akzeptiert.
Wenn also die Länder beklagen, dass der Bund noch Fahrzeuge ausständig hat, ist das soweit auch richtig, da der Bund ein Ausstattungskonzept für den Zivilschutz erstellt hat mit Planausstattungszahlen für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. SW KatS).
Das manche Bundesländer diese als billigen Ersatz sehen, um selber keine (friedensmäßige) KatS-Ausstattung aufbauen zu müssen, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
In der Öffentlichkeit, in der Politik und sogar in der Feuerwehr-Fachwelt erfolgt leider immer wieder eine Vermengung der Begrifflichkeiten. Die aber zugegebenermaßen aufgrund der föderalen Struktur und dem deutschen Hang zum Bürokratismus sehr komplex sind.
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