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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Fallbeispiel: Blindkupplung als Geschoss | 39 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg | 889813 | ||
Datum | 27.01.2025 10:38 MSG-Nr: [ 889813 ] | 957 x gelesen | ||
Aus meiner Sicht ist das ein Problem des Herstellers entsprechend der Produktsicherheitsverordnung oder auch der Maschinenrichtlinie. Um ein CE-Zeichen darauf zu machen, braucht man eine Gefährdungsbewertung. Hier wurde eine Gefährdung nicht richtig erkannt, und müsste entsprechend nachgebessert werden, was auch zu einem Produktrückruf führen kann. | ||||
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