Rubrik | Unfallverhütung |
zurück
|
Thema | Fallbeispiel: Blindkupplung als Geschoss #
| 39 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 889832 |
Datum | 28.01.2025 09:50 MSG-Nr: [ 889832 ] | 809 x gelesen |
Moin zusammen,
hallo Markus,
ich versteh´ ehrlicherweise die Diskussion nicht so ganz:
Vordergründig sind Druckentlastungsmöglichkeiten in den Verrohrungen zu den B-Abgängen der Fahrzeuge mWn normativ vorgeschrieben (1846-3, irgendwo bei Pkt. 5). Wie lange das schon so ist, entzieht sich meiner Kenntnis aber schon unsere "Alt-"Fahrzeuge aus Ende der 90er sind damit ausgestattet. Vlt. waren aber auch unser "Altvorderen" damals moderner, als wie wir´s ihnen heute unterstellen :-)
Desweiteren kann ich Markus´ Ansatz einerseits verstehen (Handgriffe des Maschinisten, Ausbildung etc.). Allerdings bin ich persönlich kein Fan von "da muß man halt dran denken".
Auch das TOP-Prinzip des Arbeitsschutzes widerspricht dem: technische und organisatorische Lösungen sind im Arbeitsschutz einer persönlichen Lösung immer vorzuziehen.
Und wenn´s mit nem kleinen Loch, des ich mit nem 4er-Bohrer in die Blindkupplung reinjag´ getan ist, so what? Anscheinend wird das von den Feuerwehrgerätehersteller ja auch so durchgeführt.
Die Blindkupplung erfüllt trotz Miniloch ja trotzdem ihren Zweck: die Verrohrung bleibt sauberer, die Knaggen sind vor mechanischen Beschädigungen geschützt. Die Dichtung der Festkupplung dürfte so auch verlustsicherer sein und auch noch länger halten, weil die Sonne nicht so draufbretzelt und weniger Schmutz und Ölsiffe drankommt.
Gute Ausbildung ist wichtig - aber wenn´s ich mir leicht(er) machen kann, dann tu´ich´s doch...
Grüße von der Oberpfälzer Seenplatte ;-)
Nils
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|