Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen | 20 Beiträge |
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 889937 |
Datum | 14.02.2025 12:21 MSG-Nr: [ 889937 ] | 1000 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Feuerwehrmannanwärter
Hauptfeuerwehrmann
gesunder Menschenverstand
Der §8 FwVO sagt aber weiter:
(4) Die Verleihung des Dienstgrades Löschmeisterin oder Löschmeister und höher ist frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Verleihung eines Dienstgrades zulässig.
(5) Sämtliche in Anlage 2 Spalte 1 aufgeführten Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Ausnahme der Dienstgrade der Ersten Hauptfeuerwehrfrau oder des Ersten Hauptfeuerwehrmannes, der Ersten Hauptlöschmeisterin oder des Ersten Hauptlöschmeisters und der Ersten Hauptbrandmeisterin oder des Ersten Hauptbrandmeisters zu durchlaufen.
Somit kann man mMn mit keinem anderen DG als FMA einsteigen. Die Probezeit entfällt auch nur bei ehemaligen Mitgliedern der Jugendabteilung. Damit wäre theoretisch eine Durchbeförderung nach deren Ableistung bis zum HFM möglich.
Um zum LM befördern zu können, müsste man dann wieder ein Jahr warten und eine entsprechende Position nachweisen.
Mit dem GMV ist das nicht vereinbar.. ;-)
Vielleicht wird das in der neuen VO ja besser... Allein mir fehlt der Glaube!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Jens Hogeback
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Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass ich hier ausschließlich meine private Meinung darlege. Sollte irgendjemand Fragen zu meinen Ausführungen haben oder Beschwerden über meine Aussagen anbringen wollen, möge er sich direkt an mich wenden. Es fällt im allgemeinen schwer sich 6 Monate später, nach durchlaufen des Beschwerde-Dienstweges, an Einzelheiten zu erinnern.
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