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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen20 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen889970
Datum18.02.2025 18:18      MSG-Nr: [ 889970 ]892 x gelesen

Geschrieben von Matthias K.Ich kann es nur für BaWü sagen, aber er tritt ein als Feuerwehrmann-Anwärter ein.

Warum? Der Feuerwehrangehörige tritt ein, und ist im Regelfall im Probejahr nach § 11 Abs. 2 FwG BW. Mit Beendigung der Probezeit kann er zum Feuerwehrmann befördert werden; da seine berufliche Ausbildung als Grundausbildung anerkannt ist, gibt es da mit den fachlichen Voraussetzungen kein Problem.

§ 8 Abs. 4 FwG BW sagt klar aus, dass Zug- und Gruppenführer vom Feuerwehrkommandanten bzw. mit dessen Zustimmung bestellt werden. Vorher sind sie keine Gruppenführer in dieser Feuerwehr, auch wenn sie die fachlichen Voraussetzungen mitbringen und haben daher auch kein Recht auf eine Beförderung.

Voraussetzung für diese Bestellung ist nach Abs. 5 das Vorliegen der fachlichen Qualifikation, die vermutlich vorhanden ist.

Bis er aber vom Kommandanten bestellt wird, ist er Feuerwehrmann, wird nach drei Jahren Oberfeuerwehrmann und nach weitern fünf Jahren Hauptfeuerwehrmann und dann wäre Ende das Karriere.

Du kannst aber davon ausgehen, das er die fachliche Qualifikation bei einer BF erworben hat, also Angehöriger einer FW ist und damit schon eine Anzahl von Dienstjahren hat. Die gelten in der FF auch, also kann er dementsprechend (Dienstzeit + Qualifikation) auch schon mal eingestuft werden.

Heinrich

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