Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verkehrsregelung Fw etc, war: Northeim: Feuerwehren sollen künftig bei Festumzügen den Verkehr regeln | 10 Beiträge |
Autor | Marc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen | 889978 |
Datum | 20.02.2025 19:03 MSG-Nr: [ 889978 ] | 734 x gelesen |
Niedersachsen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Ulrich C.Abschließend:
Es scheinen sich der vorherigen Diskussion nach einige Änderungen in den Ländern ergeben zu haben.
Wer wäre denn ggf. bereit, das mal in eine Übersicht zu packen, oder wenigsten aus den jeweiligen Ländern hier reinzustellen, was Rechtslage ist. Dann bastle ich daraus was...
Moin,
für NDS jetzt hier geregelt:
§ 2 NBrandSchG - Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden
Zitat:
(6) Abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung kann eine Gemeinde auf Beschluss des Rates der Gemeinde zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht gefährdet wird.
Gruß
M@rcus
meine Meinung, nur zu diesem Thema.
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| 17.02.2025 07:26 |
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Mark7us 7G., Kochel am See Northeim: Feuerwehren sollen künftig bei Festumzügen den Verkehr regeln | |