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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen | 20 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 889986 | ||
Datum | 21.02.2025 23:48 MSG-Nr: [ 889986 ] | 526 x gelesen | ||
Hab jetzt extra mal wieder in die VwV geschaut ( https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000037774 ) 1.1 sagt, dass Dienstgrade nur verliehen werden dürfen, wenn entsprechende erfolgreiche Lehrgangsteilnahmen da sind. Das Sprungbeförderungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, außer eben bei der Beförderung zum Löschmeister. Es lässt sich jedoch weder aus der VwV noch aus dem öffentlichen Tarif- oder Beamtenrecht ein Recht auf eine Beförderung ableiten. Ich erachte es auch nicht wirklich als zielführenden eine Person zum Löschmeister zu befördern, die in der Wehr nicht zum Gruppenführer bestellt ist. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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