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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen20 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg889987
Datum21.02.2025 23:58      MSG-Nr: [ 889987 ]447 x gelesen

Grundsätzlich kennt das Feuerwehrgesetz keine Dienstgrade.

Es kennt Feuerwehrkommandanten, Abteilungskommandanten und Unterführer in Form von Zug- und Gruppenführern.

Wer den Lehrgang Gruppenführer hat, darf zum Gruppenführer bestellt werden und er darf im Einsatz die Funktion Gruppenführer ausüben. So die gesetzliche Regelung.

Die Dienstgrade werden "nur" in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Letztlich sind also die Dienstgrade und die Abzeichen nichts anderes als Schmuck am Rock ohne tatsächliche Aussagekraft.

Damit es aber nicht ganz ohne Aussagekraft sein soll, gibt es eben die Regelung in einer VwV, dass nur Leute zum Löschmeister befördert werden dürfen, die den Lehrgang Gruppenführer erfolgreich absolviert haben.

Streng nach der Regelung darf man jemanden der den Lehrgang absolviert hat, zum Löschmeister befördern, auch wenn er die Bestellung zum Gruppenführer nach dem Feuerwehrgesetz gar nicht hat. Ob das Sinn macht, lassen wir einfach mal offen. Das muss jeder Wehr dann selbst entscheiden.

Nimmt man das Tarifrecht als Auslegungshilfe, dann würde das bedeuten, dass wenn jemand eine höherwertige Stelle über einen bestimmten Zeitraum inne hat, dann muss er auch in die entsprechende Vergütungsgruppe wechseln. Übt er die Stelle nicht aus, hat er keinen Anspruch.

Im Beamtenrecht ist Voraussetzung für eine Beförderung, dass man eine Tätigkeit ausübt, die der Besoldungsgruppe zugewiesen ist, und das man die entsprechende Haushaltsstelle hat. Dann wird befördert. Aber auch hier gilt, ich kann so qualifiziert sein wie ich will, wenn ich nicht die entsprechende Funktion ausübe, gibt es keine Beförderung.

Man vertraut in der Wehr B zwar der Eignung für das Amt (die wurde durch die Prüfung ja bewiesen), aber man hat das Recht die Befähigung selbst festzustellen.

Ich selbst hab meine Karriere bei einer kleinen Ortsteilfeuerwehr begonnen. Einsatzaufkommen 3-8 Einsätze im Jahr; das meiste kleinere Brände. Dann wechselte ich in einer größere selbständige Feuerwehr die für einen Bundesstraße zuständig war. Einsatzaufkommen 40-60 Einsätze im Jahr, großteil technische Hilfe in Form von VU. Hättest Du mich sofort als Gruppenführer mit dem ersten HLF ausrücken lassen, obwohl mein letzte TH-Tätigkeit vor knapp 8 Jahren war?

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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