1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Hallo zusammen,
Geschrieben von Matthias K.Ich erachte es auch nicht wirklich als zielführenden eine Person zum Löschmeister zu befördern, die in der Wehr nicht zum Gruppenführer bestellt ist.
Da bin ich aber froh, in NRW Dienst zu tun. Hier wird jeder nach seiner Qualifikation/Ausbildung zum entsprechenden Dienstgrad befördert.
D.h., wenn ich den F3/B3 absolviert habe, werde ich zum Brandmeister (in anderen Bundesländern Löschmeister) befördert, F4 zum Zugführer und F/B5 zum Verbandsführer.
Das hat dann nichts mit der Dienststellung Löschgruppenführer/Wehrführer zu tun, diese Funktionen werden einem übertragen. Die Qulifikationen der FM sind an der Helmkennzeichnung zu erkennen. Dies hat für mich den Vorteil, dass ich bei Bedarf an einer Einsatzstelle natürlich einen Gruppenführer auch als solchen entsprechend im Einsatz einsetzen kann, gleiches für Zugführer.
Bei uns ist es absolut üblich im Rahmen der Tagesalarmunterstützung, dass ein fremder F4-ler Fahrzeugführer oder gar Einsatzleiter wird, wenn aus unserer Einheit kein adäquater Dienstrang zur Verfügung steht. Andersrum kommt es auch vor, dass ich als HBm. Fahrzeugführer bin, die Funktionen Maschinist, AT und WT mit F/B5 ausgebildeten Oberinspektoren besetzt sind.
Was macht Ihr denn, wenn kein eigener Gruppenführer im Einsatzfall zur Verfügung steht, ein ausgebildeter F/B5 als Tagesalarmer aber auf dem Fahrzeug sitzt?
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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