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Thema | BaWü: Waffenverbot in Bus und Bahn | 5 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 890252 |
Datum | 10.04.2025 10:37 MSG-Nr: [ 890252 ] | 417 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Bernhard D. Guten Morgen
Lt. SWR plant BaWü ein Waffenverbot in Bus und Bahnen. Ausnahme bei Rettungskräften oder Jägern:
[...]
Die Verordnung sieht konkret ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg vor.
Ausgenommen davon sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind.
[...]
Danach darf ich beispielsweise ein Rettungsmesser ( und was sonst noch ? )im Rahmen der PSA mitführen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
Jetzt mal die Frage:
Wann fährst du dienstlich in deiner PSA (wo ja das Rettungsmesser dann dran/drin ist) mit Bus und Bahn und musst dafür das Messer griffbereit haben? Wenn ich schon mit Bus und Bahn zu Lehrgängen fahren muss, fahre ich entweder in Zivil oder im "kleinen Dienstanzug" und habe die PSA in der Tasche und da ist es dann wie mit einer Schusswaffe: Ich darf sie mitführen, aber nicht griffbereit. Und wenn wir uns schon über Rettungsmesser unterhalten, was ist im Rettungsdienst mit der Schere im Holster (wobei ich so auch nicht im den Bus steigen würde)?
Heinrich
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