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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGema bei Veranstaltungen9 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 890281
Datum14.04.2025 08:50      MSG-Nr: [ 890281 ]907 x gelesen

Hallo und guten Morgen in die Runde!

Wir jedes Jahr führt unser Förderverein auch in diesem Jahr seine traditionelle Maifeier am 01.05. durch. Die letzten Jahre hatten wir an diesem Tag keine Musik zur Unterhaltung der Gäste.

In diesem Jahr kam der Vorschlag nun doch etwas Musik im Hintergrund laufen zu lassen. Die Musik soll nicht von Tonträgern oder Live abgespielt werden, sondern vom Radio kommen. Es gibt da zwei Sender die Musik ohne Unterbrechungen laufen lassen.

Mein Problem ist nun folgendes, muss auch bei einer Veranstaltung bei der nur Radiomusik als Hintergrundmusik läuft die GEMA-Gebühr bezahlt werden?

Ich frage deshalb, weil ich bisher keine schlüssigen Antworten erhalten konnte. Auf der GEMA-Seite werden mir im Gebührenrechner Beträge zwischen 78,-- und knapp 500,-- angezeigt.

Auch scheint es in Rheinland-Pfalz keine Vereinbarung mit mit der GEMA betreffs Feuerwehren zu geben. Unsere Veranstaltung passt auch (im Hinblick auf die Vereinbarungen anderer BL) nicht wirklich in die dort genannten Veranstaltungen.

Denn unsere Veranstaltung geht vom Förderverein aus. Es gibt Mittagessen, Getränke, Kaffee und Kuchen. Der Eintritt ist Frei und der Erlös aus den Verkäufen wird zur Beschaffung von Material, Ausrüstung usw. verwendet.
Es ist also kein Tag der offenen Tür, es finden auch keine Vorführungen usw. statt.

Weiß jemand von Euch da weiter? Auch ein Anruf bei der GEMA brachte nicht wirklich Klarheit. Außerdem will ich nichts falsches anmelden, denn entweder wir zahlen zu viel oder es gibt eine Strafe.

Und ich verzichte dann lieber auf Hintergrundmusik bevor wir evtl. eine Menge Geld nur wegen Musik loswerden.

Danke schon mal im voraus!

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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 14.04.2025 08:50 Jako7b T7., Bischheim
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