Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 750er Pylone - war: Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? ... | 29 Beiträge |
Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 891055 |
Datum | 29.07.2025 21:01 MSG-Nr: [ 891055 ] | 659 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Hallo,
Geschrieben von Nils J.nach kurzem nachschlagen:
VwV-STVO "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" in Verbindung mit der RSA 21
Die VwV zur StVO richtet sich an die für die Umsetzung der StVO zuständigen Behörden, das ist im Regelfall nicht die Feuerwehr (auch wenn sie ggf. Teil der gleichen Behörde wie das kommunale Straßenverkehrsamt ist).
Die RSA21 sind "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen". Wir sichern keine Arbeitsstellen. Wir halten uns auch - mit Ausnahme der Höhe von Leitkegeln - ansonsten herzlich wenig an die Vorgaben dieser Richtlinien. Der zeitliche und materielle Aufwand dafür wäre in einem Einsatz bisweilen auch recht groß, teilweise dürfen wir es auch gar nicht.
Eine bundesweite Möglichkeiten für die Feuerwehren, Zeichen 616 (fahrbare Absperrtafel) aufzustellen oder gar eigenständig Tempo 80, ggf. mit vorhergehendem Geschwindigkeitstrichter, im Bereich der Einsatzstelle anzuordnen, wären für mich ein erster, zweckmäßiger Schritt in die Angleichung der Absicherung von Arbeits- und Einsatzstellen.
Wenn ich mir bei meinen Kilometern auf der Autobahn so ansehe, wann und wie Einsatzstellen durch die einzelnen Blaulicht-Organisationen abgesichert werden, kann man schon ziemlich froh sein, wenn die Verkehrsteilnehmer nicht durch nicht-eindeutige Aufstellung von Einsatzfahrzeugen und Verkehrszeichen noch zusätzlich verwirrt werden und die für die Feuerwehr in der FwDV1 für Autobahnen ohne Tempolimit vorgesehene, dreifache Vorwarnung bei 800m, 600m und 200m vor der Einsatzstelle irgendwann steht.
Die Höhe der Leitkegel ist nach meinem Empfinden jedenfalls eher eines der nachrangigen Probleme bei diesem Thema.
Ich möchte es niemandem ausreden, würde mir dafür aber auch kein Bein herausreißen.
Sieht die Norm für ein HLF20 eigentlich immer noch ganze 4 "Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch" vor?
Insofern ist das wirklich ein passendes Beispiel für die Fragestellung der Anwendung von Mindestanforderungen (!) einer Fahrzeugnorm ggü. den Auswirkungen örtlicher Gegebenheiten.
Mit 4 Leitkegeln auf dem Erstangriffsfahrzeug wird wohl keine Autobahn-Feuerwehr wirklich glücklich werden.
Viele Grüße
Lars
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| 28.07.2025 16:42 |
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