Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 750er Pylone - war: Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? ... #
| 29 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 891064 |
Datum | 30.07.2025 00:40 MSG-Nr: [ 891064 ] | 914 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Ooooah - echt jetzt...? Wir gleiten in´s off-topic ab
Also - ich versuch´s deutschlandweit gültig hinzubekommen. Feinheiten darf ein Arbeits- bzw. Verkehrsrechtler machen:
Gefragt war nach der Rechtsgrundlage für die Aussagen 750er Pylonen sind auf der Autobahn vorgeschrieben.
1.) Pylonen (oder richtiger Leitkegel) sind als Verkehrszeichen 610 eine Verkehrseinrichtung iSd § 43 Abs. 1 STVO. So ziemlich alles was irgendwie unter diese Kategorie fällt, braucht irgendein Prüfsiegel, Zertifikat oder eine Zulassung. Soweit - so bekannt. Anscheinend unbekannt: das ist so in der STVO und in der von mir angesprochenen VwV-STVO geregelt. Ansonsten könnte man ja auch einen Baum rot-weiß ringeln und Straßen damit sperren. Das hat in meinen Kindheitstagen der Gemeindebauhof an unserem Rodelberg so gemacht hat funktioniert, ist aber mittlerweile irgendwie aus der Mode gekommen.
2.) Die RSA sind direkt nicht für die Feuerwehr gültig das ist richtig. Unbestritten dürfte aber sein, daß die RSA mindestens die in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik für die verkehrsrechtliche Ausgestaltung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum darstellen. U.a. deswegen wird auch an anderem Orte in der VwV-STVO auf sie Bezug genommen.
Die Art-und-Weise, wie durch die RSA Arbeitsstellen im Verkehrsraum abgesichert werden ist (hoffentlich den meisten) Verkehrsteilnehmern unterbewußt bekannt. Dies dient der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitenden. Und ich kann zumindest von mir behaupten, daß ich da mit meinen Kameraden auf der Fahrbahn durchaus auch mal arbeiten muß kann ja nicht jeder GF sein.
In diesen Regelplänen ist u.a. niedergeschrieben, daß zur Längsabsperrung Leitkegel Höhe 0,75m zu verwenden sind. Daß diese den rechtlichen Rahmenbedingungen der STVO und VwV-STVO entsprechen müssen erklärt sich von selbst.
Wie wuchten wir das alles in die Feuerwehr? In der von dir selbst angesprochenen FwDV 1 wird nur nebulös davon gesprochen, daß Warndreieck und Warnleuchte (...) zum Absichern von Einsatzstellen auf Autobahnen nicht auffällig genug und in der Regel (...) zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen oder Faltsignale zu verwenden wären.
3.) Laut DGUV 49 § 15 Abs. 3 müssen Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, () hiergegen durch geeignete Maßnahmen geschützt werden." Wie definieren wir also geeignet? Der rot-weiße Ringelbaum vom Bauhof wird´s wohl nicht sein. Aaaaaaaaah, da sind sie wieder: die anerkannten Regeln der Technik. Wer angelehnt an sowas arbeitet, ist beim Arbeits- und Unfallschutz schonmal auf nem guten Weg Fahrlässigkeit hinter sich zu lassen
Eine Feuerwehr im Einsatz wird unbestrittenermaßen keine Absperrung nach Regelplan D III/1 aus dem Hut zaubern können. Aber wenn alle ihre Verantwortung schon im Vorfeld ernst genommen haben, dann kann man das näherungsweise schon ganz gut hinbekommen. Dafür braucht´s auch keinen GW-Absicherung: in Bayern haben wir für sowas nen 750kg-Anhänger. Daß da auch ne Absperrtafel nach Zeichen 616 dran ist, ist für uns nice-to-have. Der Rest von Deutschland könnt´s Anhängerle ja auffällig nach DIN 30710 bekleben und gut wär´s. Machen aber irgendwie auch nur wenige
Für off-topic ganz schön lang geworden - aber ein Satz war ja wohl zu kurz.
Grüße
Nils
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| 28.07.2025 16:42 |
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Sasc7ha 7H., Zusmarshause Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? Marktgläubige Kartellhüter lassen keine Zweifel zu | |