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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Überarbeitung FwDV 1, hier: elektrische Leitungen | 36 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 891207 | ||
Datum | 06.08.2025 10:26 MSG-Nr: [ 891207 ] | 569 x gelesen | ||
Was willst du da messen? Die Anschlussleistung sollte bekannt sein oder sich errechnen lassen. Normativ gilt, siehe auch die zum Leitungsroller gehörende Bedienungsanleitung (hier Dönges Leitungsroller Feuerwehr 230 V/400 V, 16 A DIN 14680): (Auszug): Die maximal zulässige Anschlussleistung darf im abgerollten Zustand in der Summe 3.500 W bei 230 V und 11.000 W bei 400 V nicht überschreiten. Der Leitungsroller ist für den Betrieb stets vollständig abzuwickeln. Bei (Haushalts-)Leitungsrollern muss eine entsprechende Kennzeichnung angebracht sein. Ist mir bei unseren HiOrg-Leitungsrollern noch nicht aufgefallen, muss ich bei Gelegenheit mal gucken ... Grüße Udo | ||||
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