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Thema | Überarbeitung FwDV 1, hier: elektrische Leitungen | 34 Beiträge |
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 891233 |
Datum | 08.08.2025 08:32 MSG-Nr: [ 891233 ] | 253 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Netzersatzanlage , mobiler Generator mit Synchronisiereinrichtung und einer Leistung von mehr als 50kVA (THW)
Nun ja, beim 8 fachen Nennstrom fliegt der B Automat und der C Automat kann auslösen.
Die Frage ist auch (und das ist auch irgendwie Teil des Problems alles eindeutig und einfach in eine FwDV zu packen), von was für einem Stromerzeuger reden wir. Da gibt's ja die Bandbreite vom (fast) überall vorhandenen tragbaren Stromerzeuger (vulgo 'Moppel') über stationär verbaute (z.B. auf dem RW) bis hin zum NEA Anhänger. Und noch den Fall, dass 'Strom aus der Steckdose' zur Verfügung steht (aber eigentlich nicht verwendet werden sollte).
Meine Ausführung bezogen sich hauptsächlich auf die tragbaren Stromerzeuger, und da ist meine Wahrnehmung, dass beim Einstecken eines 1KW Strahlers die Spannung kurzzeitig 'in die Knie' gegangen ist. Daher meine Skepsis und der Hinweis, dass nicht alles, was man üblicherweise für ein 'festes' Versorgungsnetz rechnet sich 1:1 übertragen lässt.
Ich persönlich würde mir bei den 'kleinen, tragbaren' Stromerzeugern keine große Gedanken über die Abschaltung im Falle eines vollständigen Kurzschlusses sondern eher über den Überlastschutz und vor allem über den Personenschutz. Im Kurzschlussfall bleibt der Moppelmotor notfalls stehen :-)
Meiner Erinnerung nach geht es eher darum, dass der Iso-Widerstand gegen Erde zu gering werden könnte und daher die Schutzart IT Netz nicht mehr korrekt funktioniert.
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Geändert von Neumann T. [08.08. 08:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 06.07.2025 15:39 |
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Rola7nd 7T., Prenzlau Überarbeitung FwDV 1 | |