Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Beschaffung von 11 gebrauchten Löschfahrzeugen als Ersatz für TSA | 13 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891578 |
Datum | 26.09.2025 08:24 MSG-Nr: [ 891578 ] | 838 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Michael W.Dabei müsste das eigentlich völlig unabhängig von der Ortsgemeinde laufen, die hat mit Feuerwehr nix am Hut. Immer langsam... das ist in RLP schließlich auch erst seit 1975 so ;-)
Und die letzten derjenigen, die damals noch schnell das erste Feuerwehrhäuschen mit hochgezogen haben, bevor die Verbandsgemeinde zuständig wurde (Schnell noch selber machen, bevor wir nix mehr kriegen und nur die Häuser der anderen bezahlen!) sind heute tlw. noch in den entsprechenden Gremien vertreten... So wachsen sich solche Strukturen auch nur langsam heraus. Unsere kommunale Kleinstaaterei ist uns doch so heilig.
Die andere Seite der Medaille konnte man in unserem Kreis in einer VG vor einiger Zeit gut sehen: Vorher gab es für kleine Ortswehren/-gemeinden dort auch nur einen 20.000 Zuschuss für Baumaßnahmen an den bestehenden Gerätehäusern. Dann hat man mal ein Gutachten gemacht, was da inzwischen an Sanierungsstau aufgelaufen ist, zieht die Sache LBKG/GemO-konform ganz an die VG, und zur Finanzierung erhöhte sich die VG-Umlage dann mal eben um 1,5 Prozentpunkte (Kompromisslösung, rechnerisch waren es über 3). Heißt für die Hochburgen der kommunalen Selbstzerstörung (mal wieder): Ab sofort drückt ihr mehr Umlage ab, notwendige Grundstücke stellt die OG kostenlos bereit, dafür dürft ihr aber deutlich weniger wirklich entscheiden...
Und letzteres ist in der kommunalen Welt inzwischen ein Riesenthema (aber wem schreib ich das ;-)), egal was seit wann in welchem Feuerwehrgesetz drin steht.
Kirchberg wird kaum die letzte VG sein, mit der man mit solchen Konstrukten am Ende auch versucht, die OG einerseits bei Laune zu halten, andererseits irgendwann doch merkt dass es einfach spätestens am Taschenrechner nicht mehr passen kann.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|