DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Markus G.Die wirklichen Probleme entstehen erst, ...wenn der "Beschaffungskreis" der Feuerwehr die Leistungsbeschreibung an die Verwaltung übergibt. Ob das dann drei sauber geführte Aktenordner sind, oder ein Klebezettelchen bekritzelt mit "LF 10 nach DIN 14530-5", ist dabei noch relativ egal.
Diese Probleme hat die Verwaltung aber nicht nur bei der Feuerwehr, sondern auch in allen möglichen anderen Vergaben, weshalb viele Verwaltungen heute entweder schon eigene Stellen nur spezialisiert fürs Vergaberecht vorhalten, oder sich durchrechnen was diese Stelle/n kosten würde/n, und dann schauen was an Vergaben so anfällt, die Probleme verursachen könnten, und diese dann an entsprechende Fremdfirmen vergeben. Oder die örtliche Politik hat halt eh lieber Planungs- als Personalkosten, sowas solls auch geben, dann braucht man erst gar nicht viel rechnen...
Die Wunschzettelei mancher Feuerwehrler kommt natürlich dann noch dazu. Aber auch ohne das wäre das Vergaberecht schon so wunderbar versaubeutelt. Und teuer.
Geschrieben von Jürgen M.liegt dieses Honorar im üblichen Rahmen?
Dem Ausschreibungsergebnis nach ja.
Und ich bin gerade fasziniert, dass auch in BaWü Gemeinden dieser Größe tapfer noch ihre vermeintliche Selbstständigkeit zelebrieren. Ja, dann muss man solche Honorare für helfende Dienstleistungen dann eben auch in Kauf nehmen.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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