| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge |
| Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 891785 |
| Datum | 31.10.2025 12:32 MSG-Nr: [ 891785 ] | 314 x gelesen |
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Integrierte Leitstelle
Geschrieben von Sebastian K.Darauf soll es wohl hinauslaufen, nur andersrum formuliert. Wie man es in RP gerne so macht: Die sinnvolle übergeordnete Stelle darf der armen kommunalen Selbstmisshandlung die Aufgabe nicht wegnehmen. Die einzelne Kommune entscheidet selbst, ob/wann sie eine FEZ in den Stufen 1 und 2 besetzt.
Es steht eher zu vermuten, dass man die Kosten für das Mehr an Personal in der ILS gerne auch bei der jeweiligen Kommune berechnen möchte. Und weil man das wegen des Konnexitätsprinzips eben nur kann, wenn die selbstbewusste Kommune hier eine eigene Entscheidung nach Bewertung der Lage vornimmt, wird man das so gestaltet haben.
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