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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891788 | ||
| Datum | 31.10.2025 14:15 MSG-Nr: [ 891788 ] | 309 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco I. Es steht eher zu vermuten, dass man die Kosten für das Mehr an Personal in der ILS gerne auch bei der jeweiligen Kommune berechnen möchte.Das wäre wirklich mal interessant, wer welchen Finanzierungsschlüssel dafür erfinden möchte. Bei Stufe 1-Einsätzen, die keine Nachalarmierung erfordern, könnte man regelmäßig jegliche Funksprüche zur Leitstelle einfach unterlassen, sofern der Status funktioniert. Alles weitere dokumentiert man eben im kurzen Bericht. Da würde bei vielen FEZen vieles wegfallen - wenn man das denn wollte - ohne bei der ILS tatsächlich messbaren Mehraufwand zu verursachen. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | ||||
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