hallo,
... Nur wenige Ausnahmen verfassungskonform
Nun ging es also noch um die Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute zählen. Das Gericht weitete seine Prüfung dabei über die konkreten Vorlagen hinaus auf sämtliche Gruppen dieser Besoldungsordnung und einen Zeitraum bis 2020 aus. Nur für wenige Gruppen konnte das Gericht dabei keinen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Rund 95 Prozent seien verfassungswidrig gewesen. ...
wird es da einen "Nachschlag" geben?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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