| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 51 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892098 |
| Datum | 17.12.2025 20:18 MSG-Nr: [ 892098 ] | 141 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Uwe M.Und wieder wird es durcheinandergeschmissen.
Da war nichts durcheinander, du hast nur den Zwischenschritt übersehen:
Es muss im Fall des Doppelfehlers (*) sichergestellt sein, dass die betroffenen Zweige innerhalb einer definierten Zeit abgeschaltet werden oder dass die Ausgangsspannung auf nicht mehr als 50 Volt einbricht.
Wird nun die Fehlerschleife zu lang und ihr Widerstand deshalb zu groß, so wird der Fehlerstrom kleiner. Soweit richtig. Aber wenn der zu kleine Strom jetzt nicht mehr ausreicht, entweder (schnell genug) abzuschalten oder die Spannung weit genug einbrechen zu lassen, dann kann eine zu hohe Berührungsspannung entstehen und dadurch ein zu hoher Strom durch einen menschlichen Körper.
Geschrieben von Uwe M.Personenschutz ist erstmal die Netzform IT Netz gewählt worden. Das heisst, die Aussenleiter sind gegenüber der Erde Isoliert.
Die Schutzmaßnahme nennt sich "Schutztrennung mit Potentialausgleich". Genau um den Potentialausgleich geht es hier.
Geschrieben von Uwe M.Bei einem Widerstand von < 50 kOhm wird der IMD ausgelöst (1. Fehler), der quittiert werden kann und ersteinmal keine Gefahr darstellt. Erst beim 2. Fehler (2. Aussenleiter ist betroffen) wirds gefährlich und der IMD schaltet ab.
Das entspricht so nicht der Forderung aus der DIN 14685-1:2024-08-01!
Diese lautet:
Das Sinken des Isolationswiderstandes zwischen aktiven Teilen und dem ungeerdeten Potentialausgleichsleiter unter 100 je V (bezogen auf die Außenleiter-Erde SpannungU0 in einem fehlerfreien System) muss optisch und akustisch gemeldet werden, wobei die optische Meldung nicht abschaltbar sein darf und das optische Signal quittierbar sein muss. Das Signal fur die akustische Meldung muss deutlich horbar sein und sich ausreichend von den anderen Gerauschen der Umgebung unterscheiden.
Es ist also keine Abschaltung vorgeschrieben, auch geht es da nicht um einen Doppelfehler. (und die Grenze ist 23 kOhm für unsere 230 V)
Ohne Abschaltung hilft der Iso-Wächter zwar defekte Geräte (schon beim 1. Fehler) zu finden, kann aber den Personenschutz nicht gewährleisten. In der Praxis sind im Übrigen auch noch genug Generatoren ohne Isolationsüberwachung unterwegs, und nach meinem Verständnis gibt es da keine Nachrüstpflicht.
Am Ende bleibt das Fazit:
Für elektrotechnische Laien gilt aus gutem Grund die Regel "maximal 100 Meter Leitung insgesamt", weil alles andere eh zu kompliziert ist und zu Fehlinterpretationen, Fehleinschätzungen und Missverständnissen führt!
(*)
Der Doppelfehler ist ein doppelter Körperschluss. Also zwei Fehler, bei denen jeweils ein aktiver Leiter Verbindung mit einem leitfähigen Gehäuse hat. Das müssen keine zwei Außenleiter sein, es kann auch ein Außenleiter und der Neutralleiter sein!
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