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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr Grafenau: Alarmsicherheit wichtiger als reine Sollstärke11 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern892124
Datum23.12.2025 11:00      MSG-Nr: [ 892124 ]226 x gelesen

Geschrieben von Bernhard D.In welchen Bundesländern sind Sollstärken auf Sitzplätze in Feuerwehrfahrzeugen per Gesetz bzw. Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.ä. vorgeschrieben?

In Bayern.

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
§ 4
Stärke
(1) 1Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein.
(2) 1Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. 2In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.


Viele Grüße
Adrian

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 20.12.2025 18:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler  
 21.12.2025 09:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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