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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSchummel bei Fahrzeugangaben: Bekannter Wohnmobilhersteller aus Bayern muss Millionenbuße zahlen19 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen892163
Datum29.12.2025 10:50      MSG-Nr: [ 892163 ]631 x gelesen

Geschrieben von Michael W. Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Wohnmobile im Gegensatz zu Feuerwehrfahrzeugen nicht mit Einzelbetriebserlaubnis sondern per Typgenehmigung/Sammelabnahme zugelassen wurden, wie das bei Serienfahrzeugen üblich ist. Da stehen auch oft für die Leermasse Bereiche von/bis drin, auch für andere Daten, da sich Ausstattungen bei einzelnen Fahrzeugen trotzdem unterscheiden können, aber alle von der Typgenehmigung erfasst sind. Da bleibt natürlich Spielraum für Schummelei, wenn die Gewichte knapp sind oder Ausstattungen eingebaut werden, die die Leermasse dann so erhöhen, dass in dem Fall bis zur zul. Gesamtmasse von 3,5t keine oder zu wenig Zuladung bleibt. So sind ja durchaus im Bereich der Wohnmobile Fälle bekanntgeworden, wo ein mit 2 Personen besetztes Fahrzeug schon ohne jegliche weitere Zuladung und ohne gefüllte Wasser-/Abwassertanks die 3,5t ankratzt, das Fahrzeug aber prinzipiell für 4 Personen zugelassen ist und man üblicherweise ja auch noch Ausrüstung/Gepäck in solch einem Fahrzeug mitnimmt.


Wie war das noch, für WoMo soll die 3,5t-Grenze beim FS auf 4,25 t angehoben werden, weil die sonst nicht mehr Vermietbar wären. Das heißt, wer sich ein mal im Jahr ein WoMo leiht, darf das ohne irgendwelche Kenntnisse fahren, aber für FW und RD, die KTW in diesem Gewichtsbereich täglich fahren, braucht man den C1.

Heinrich

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