| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Schummel bei Fahrzeugangaben: Bekannter Wohnmobilhersteller aus Bayern muss Millionenbuße zahlen | 19 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892164 |
| Datum | 29.12.2025 10:53 MSG-Nr: [ 892164 ] | 569 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sascha H.Interessant. Das habe ich noch nie gehört. Wo steht das genau?
Es geht um die zul. Gesamtmasse des Anhängers. Es dürfte kaum einen VSA mit mehr als 3,5t zul. Gesamtmasse geben. Kugelkopfkupplungen der am PKW üblichen Kugelgrößen sind nur bis 3,5t Anhängermasse möglich, drüber braucht es andere Kupplungssysteme, z.B. Maulkupplungen. Natürlich kann man auch eine Kugelkopfkupplung an einem LKW >3,5t montieren, es geht ja dabei nicht um die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
Geschrieben von Sascha H.Das Fahrzeug wurde als 750kg beschafft. Hat jedoch mehr wie angegeben. Fertig. Passt halt zum Thema. Dazu finden wir es nicht in Ordnung wissentlich immer überladen raus zu fahren.
Wurde denn bei der Abnahme/Abholung des Anhängers nicht gewogen? Machen wir bei allen Fahrzeugen. Ansonsten hätte man das sofort nach Feststellung reklamieren müssen, sollte ja problemlos nachweisbar sein, dass der Mangel dann schon bei Auslieferung bestand.
Gruß,
Michael
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