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Feuerwehrgesetz
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Thema'Feuerwehr nicht für jedes kleinere Anliegen missbrauchen': Verband beklagt Bagatelleinsätze in Sachsen3 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg892673
Datum23.02.2026 21:41      MSG-Nr: [ 892673 ]593 x gelesen

Naja, das Feuerlöschwesen ist aus der Selbsthilfe der Bürger entstanden. Und jetzt wo es Feuerwehren gibt, sollen die Bürger wieder selber Eimer nehmen? (das war überspitzt).

Das sächsische Feuerwehrgesetz sieht nur vor, dass Brandeinsätze grundsätzlich kostenfrei sind. Für TH-Einsätze kann Kostenersatz erhoben werden; die Gemeinde müsste das per Satzung regeln.

Auf die Schnelle habe ich im sächsischen Gesetz keine Vorschrift gefunden, die die Bevölkerung zur Ergreifung von Erstmaßnahmen verpflichtet. Die Bevölkerung ist nur verpflichtet Gefahren zu melden. § 29 FwG BW verpflichtet die Bevölkerung nur Gefahren zu melden, die sie nicht selbst beseitigen kann.

Der Verbandsmensch ist mit seinem Appel an der falschen Stelle. Entweder die Politik ändert das Gesetz, damit jeder erstmal verpflichtet wird sich selbst zu helfen; ob das unbedingt die Lage verbessert, lassen wir mal offen. Oder der Appel geht an die Gemeinden und die sorgen dafür, dass Keller auspumpen kostet. Macht auch nicht beliebt, aber wäre ein Anfang.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 23.02.2026 16:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.02.2026 21:41 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 26.02.2026 13:46 Jens7 R.7, Lützen

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