Geschrieben von Michael W.Interessant, dass man das mit solch kurzen Übergangsfristen definiert hat.
Für die Anwender relevant ist ja nur der 31.12.28. Die andere Frist zum nächsten Jahreswechsel ist ja nur für Hersteller bindend die danach neue Komponenten zur Prüfung vorstellen wollen. Insgesamt ist es schon sportlich. Ich hatte 01.01.2030 vorgeschlagen, die Kollegen aus CH aus anderen Gründen 01.01.34. Die Begründung für den 34er Termin konnte aber schnell abgeräumt werden so dass sich die Mehrheit auf 01.01.30 eingestellt hat. Ein Jahr früher ist aber auch nicht das Drama, im Gegenteil es hilft vor allen den Anwendern bei der Beschaffung.
Geschrieben von Michael W.Es soll ja Bundesländer gegeben haben, die sich auf eine herstellerspezifische Verschlüsselung eingeschossen hatten, somit war den Endanwender ja kein freier Einkauf mehr möglich, man war an einen Hersteller gebunden.
Genau, speziell Dein Bundesland hat ja alle Chancen dieses Monopol zu brechen und nutzt es seit Jahren nicht.
Geschrieben von Michael W.Bin mal gespannt, wie man mit den nötigen Updates umgeht.
Das sollte eigentlich unspektakulär gehen, zumal man möglichst RIC basierend Stück für Stück umstellen können sollte.
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Geändert von Dirk B. [12.03. 20:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |