| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 34 Beiträge |
| Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 892795 |
| Datum | 13.03.2026 19:47 MSG-Nr: [ 892795 ] | 1084 x gelesen |
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Von einem freiwilligen Feuerwehrangehörigen wird erwartet, dass er genau abschätzen kann, wie er die Sonderrechte "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausübt".
Ob er es richtig abgeschätzt hat, sagt ihm dann die Bußgeldstelle oder ein Richter.
Soweit mein Sarkasmus.
Ich beobachte, dass das Thema Sonderrechte bei der Feuerwehr die letzten Jahre immer mehr Bußgeldstellen beschäftigt. Ich verstehe auch, dass von Seiten der Gemeinde keine pauschale Aussage wie z.B. "bis 20 km/h zu viel stehen wir hinter Euch" getätigt werden können, weil das einfach zu pauschal ist.
Ich würde mir in der Hinsicht mehr Aufklärung wünschen. Ich kenne keine Gemeinde, in der sich die Verantwortlichen der Bußgeldstelle mal ein paar Stunden hinsetzen, zusammenstellen was "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" in ihrem Zuständigkeitsbereich bedeutet und warum und dass den Maschinisten vorträgt.
Vorteil der Gemeinde dabei: "Sie sind ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen und können immer argumentieren: Wir haben es Euch doch gesagt."
Vorteil der Feuerwehr; wenn der Vortrag gut gemacht ist, dann sind eben auch ein paar Beispiel dabei, was absolut nicht geht, am besten konkret auf die Gemeinde bezogen z.B. während der Schul-/Betreuungszeit mit überhöhter Geschwindigkeit an einer Schule/Kindergarten vorbeifahren.
Von vielen Bußgeldstellen bekommst Du die Faustformel, solange keine Punkte im Spiel sind, solange kann man "Gnade" walten lassen, ansonsten muss konkret geprüft werden. Und das ist kein Affront gegen die Feuerwehr, sondern eine Sicherheitsabwägung.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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