| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 34 Beiträge |
| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 892824 |
| Datum | 17.03.2026 14:01 MSG-Nr: [ 892824 ] | 749 x gelesen |
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Straßenverkehrsordnung
Servus,
Ja, machen wir das Ganze mal sauber und ohne Stammtisch.
§35 StVO gibt uns Sonderrechte, keine Narrenfreiheit.
Der entscheidende Punkt ist nicht die Zahl auf dem Tacho, sondern §35 Abs. 8 also Verhältnismäßigkeit und Verantwortung.
Und genau da wird es interessant:
Hier reden wir von einer temporären 30er-Regelung, keine klassische Wohnstraße, sondern situationsbedingt (Schule / Umfeld / Baustelle etc.).
Normalerweise sind dort 50 km/h erlaubt.
Das muss man bei der Bewertung ehrlich mit reinnehmen.
Wenn ich also auf einer grundsätzlich für 50 ausgelegten Straße im Einsatz unterwegs bin, mit Sondersignal, übersichtlicher Strecke und ohne konkrete Gefährdung, dann ist das etwas völlig anderes, als blind durch eine enge 30er-Spielstraße zu prügeln.
Diese pauschale +20 km/h ist ok, alles darüber ist böse-Denke ist rechtlich nicht haltbar.
Das ist Ausbildungshilfe, kein Gesetz.
Entscheidend ist immer der Einzelfall:
Einsatzlage
Streckencharakter
Sichtverhältnisse
Verkehr
konkrete Gefährdung
Und genau diese Abwägung kann dir keine Bußgeldstelle pauschal wegdefinieren.
Wenn Sonderrechte greifen, dann greifen sie.
Und wenn sie überschritten wurden, dann bitte sauber über §35 Abs. 8 argumentieren aber nicht über starre km/h-Grenzen.
Alles andere ist Verwaltungsbequemlichkeit, aber kein sauberes Recht.
Gruß vom See
Markus
In Treue fest!
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