| Rubrik | Unfallverhütung |
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| Thema | Anschnallen im Mannschaftsraum des LF | 39 Beiträge |
| Autor | Hans8 E.8, Hahausen / Niedersachsen | 893072 |
| Datum | 26.04.2026 22:45 MSG-Nr: [ 893072 ] | 554 x gelesen |
| Infos: | 09.05.15 Anonyme Umfrage zum Anschnallen im Feuerwehrfahrzeug
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1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Moin Zusammen,
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, das Thema aber nach wie vor sehr aktuell.
Wie steht es nun um die (persönliche) Haftung des MA als Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs?
Bei uns wird geschult, dass der MA die Mannschaft vor Abfahrt auf das Anschnallen hinweisen muss.
Wie das praktisch bei den modernen Fahrzeugen mit meist ziemlicher Trennung zwischen Fahrer und Mannschaftsbereich funktioniert soll, lass ich mal dahin gestellt.
Mir geht es mehr um die rechtliche Situation. Muss ich als Fahrer, andere volljährige Kameraden, die überwiegend selber einen Führerschein besitzen, auf das Anschnallen hinweisen?
Hafte ich, wenn ich nicht auf das Anschnallen hinweise oder müsste ich sogar die Umsetzung prüfen?
Wie so oft gibt es viel Halbwissen bei solchen Themen, daher würde mich die klare rechtliche Grundlage interessieren.
Vielen Dank!
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder!
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