| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Preissteigerungen 2025 ff | 74 Beiträge |
| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 893208 |
| Datum | 02.06.2026 18:00 MSG-Nr: [ 893208 ] | 254 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Die Feuerwehr Trier kalkuliert für 3 neue HLF 20 je 1 Mio.
Bei den HLF der FF die ersetzt werden handelt es sich um die Vorgänger der jetzigen BF-HLF
Das waren bisher alles keine Luxusautos sondern normale Brot-und Butterfahrzeuge.
Derzeit sind noch ein GW-G und ein RW zu geplant je 800.000 in der Beschaffung.
https://gremieninfo.trier.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1455088.pdf
Beschlussvorschlag:
28.04.2026
29.04.2026
12.05.2026
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Für die Berufsfeuerwehr der Stadt Trier werden drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20)
im Wege einer europaweiten Ausschreibung beschafft. Die gesamten Anschaffungskosten der drei
Fahrzeuge werden auf ca. 3.000.000,- Euro (1.000.000,- Euro je Fahrzeug) geschätzt.
Begründung:
Für die Berufsfeuerwehr der Stadt Trier sollen gemäß des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Trier
(Stadtratsvorlage 498/2025), drei HLF 20 nach DIN 14530-27 beschafft werden.
Die drei sich derzeit im Einsatz befindlichen HLF 20 der Berufsfeuerwehr Trier stammen aus dem
Baujahr 2016 und befinden sich im sogenannten ersten Abmarsch. Diese Fahrzeuge stellen die
einsatztaktisch wichtigsten Einheiten der Feuerwehr Trier dar und weisen die höchste
Einsatzfrequenz auf. Somit bilden diese Fahrzeuge das Rückgrat der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr im Stadtgebiet.
Aufgrund der intensiven Nutzung, der damit verbundenen Abnutzung sowie der stetig steigenden
technischen Anforderungen im Einsatzdienst ist eine frühzeitige Ersatzbeschaffung erforderlich, um
die dauerhafte Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden aktuell mit jeweils 1.000.000,- Euro pro Fahrzeug
veranschlagt, sodass sich ein Gesamtvolumen von 3.000.000,- Euro ergibt.
Die drei HLF 20, Baujahr 2016, werden weiterhin genutzt. Sie sollen im Anschluss bei Freiwilligen
Feuerwehren der Stadt Trier eingesetzt werden. Dort ersetzen sie ältere Fahrzeuge, welche im
Gegenzug außer Dienst gestellt werden. Ersetzt werden ein HLF 20 der Feuerwehr Ehrang, Baujahr
2007, ein HLF 20 der Feuerwehr Olewig, Baujahr 2006 und ein Löschgruppenfahrzeug 8/6 der
Feuerwehr Zewen, Baujahr 2001. Diese ersetzten Fahrzeuge werden danach über die VEBEG GmbH,
das Verwertungsunternehmen des Bundes gegen Höchstgebot veräußert.
Durch dieses Vorgehen wird eine wirtschaftlich sinnvolle Mehrfachnutzung der vorhandenen
Ressourcen erreicht und gleichzeitig der Fahrzeugbestand der Freiwilligen Feuerwehren
modernisiert.
Anmerkung zu Elektrofahrzeugen im Brand- und Katastrophenschutz:
Der Einsatz von E-Fahrzeugen für die Feuerwehren wird in verschiedenen Städten in Deutschland
seit mehreren Jahren erprobt. Eine Auswertung erfolgte zuletzt durch die beim Deutschen Städtetag
aufgehängte Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der
Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund). Das Fazit ist, dass der Einsatz von E-Fahrzeugen im
Feuerwehrdienst zum aktuellen Zeitpunkt nicht ohne eine hundertprozentige Redundanz möglich
ist. Das heißt, für jedes E- Fahrzeug das eingesetzt wird, muss ein zweites Fahrzeug in Reserve
bereitgehalten werden, um etwaige Ausfälle zu kompensieren. Die Gründe hierfür ergeben sich aus
der fehlenden flächendeckenden Ladeinfrastruktur, der Ladedauer oder der zu geringen
Einsatzdauer (Pumpenbetrieb) pro Akkuladung. Zudem ist aktuell organisatorisch noch nicht
sichergestellt, wie diese Fahrzeuge bei längeren Stromausfällen weiterhin betrieben werden
können. Weitere Probleme sind aktuell noch die deutlich höheren Beschaffungskosten und das
höhere Gesamtgewicht welches Einschränkungen bei Beladung und den Einsatzmöglichkeiten mit
sich bringt.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die weitere Entwicklung dieser Technologie zu beobachten
und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerten.
Gesamtinvestitionssumme (brutto) 3.000.000
davon Zuwendungen und Beiträge Dritter
davon Fremdfinanzierung 3.000.000 100%
Dauer der Nutzung (= Abschreibungsdauer) 15 Jahre
Laufzeit des Darlehens 41 Jahre
FOLGEKOSTEN pro Jahr Gesamt
Abschreibungen 200.000 3.000.000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Zinsen (durchschnittlich) 75.129 1.126.933
Instandhaltung 60.000 900.000
sonstige lfd. Kosten 30.000 450.000
Gesamt 365.129 5.476.933
Dies ist meine Meinung.
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