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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 47 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 893263 | ||
| Datum | 10.06.2026 21:26 MSG-Nr: [ 893263 ] | 334 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob T. Das würde bedeuten das evtl. bei 60 Kraftfahrern die alle schneller als Tempo 30 km/h gefahren sind im Nachgang von Amts wegen zu prüfen wäre, in wie weit ein Bußgeld zu Recht verhängt wurde. Oder sehe ich das falsch?Nein. Man hätte hier widersprechen müssen, so sind die Bescheide rechtskräftig. Sowas ähnliches gab es vor ein paar Jahren in Schwäbisch Gmünd. Hier wurde 4.000 LKW-Fahrer zu unrecht geblitzt. Es gab zwar das Geld zurück, aber Punkte und Fahrverbote konnten wohl nicht rückgängig gemacht werden. Die rund 4000 abgeschlossenen Bußgeld-Verfahren seien zwar rechtlich nicht wieder aufzunehmen. Man wolle das Geld allerdings auf freiwilliger Basis erstatten und dazu direkt auf die Betroffenen zugehen.(StZ vom 23.11.2018) Aber hier weiß ich auch nur, was im Artikel steht. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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