| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 62 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893456 |
| Datum | 21.07.2026 22:37 MSG-Nr: [ 893456 ] | 127 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Neumann T.Das zielt aber eher in Richtung RCD.
Der Norm ist es vermutlich egal, wie der Hersteller die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Aber einen RCD am Stromerzeuger habe ich noch nie gesehen?!
Geschrieben von Neumann T.Denn einen Kurzschluss muss der Generator auch dann beherrschen, wenn er als erster Fehler auftritt.
zwischen "Der Stromerzeuger und die angeschlossenen Leitungen dürfen nicht in Rauch aufgehen" und "es darf niemand sterben der zur falschen Zeit am falschen Ort anfasst" ist aber doch ein gewisser Unterschied in den Anforderungen.
Aber, ja: Man realisiert den Personenschutz über den Potentialausgleich, der beim relevanten Doppelfehler einen Kurzschluss erzeugt, und den muss die Technik ohnehin schon beherrschen können. Dass dabei die für den Menschen relevanten Rahmenbedingungen (Abschaltzeit bzw. Berührungsspannung) eingehalten werden muss über die maximale Länge der Fehlerschleife sichergestellt werden. Wenn dafür zusätzlich noch Schutzeinrichtungen mit besonderer Auslösecharakteristik benötigt werden, schreibt die DIN auch eine besondere Kennzeichnung und Hinweise für den Reparaturfall vor...
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