| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 62 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893462 |
| Datum | 22.07.2026 13:32 MSG-Nr: [ 893462 ] | 72 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Dirk B. Es muss über die maximale Schleifenimpendanz UND den vom Erzeuger lieferbaren Kurzschlußstrom sichergestellt werden. Und wieder wurde der Generator einfach weggelassen (siehe meinen ersten Post dazu).
Das ist natürlich richtig. Aber die Anforderungen an den Generator muss der Hersteller erfüllen.
Der Benutzer muss die Anforderungen an die Schleifenimpedanz erfüllen.
Wenn, und das ist ganz wichtig: Wenn er einen normgerechten Feuerwehrstromerzeuger gekauft hat! Denn der muss ein IT-Netz machen und mit FwDV-konformen Kabellängen sicher sein.
Wer andere Stromerzeuger kauft braucht ein eigenes dazu passendes Sicherheitskonzept. Und für das ist er dann auch selbst verantwortlich.
Gleiches gilt, wenn ein Feuerwehrstromerzeuger außerhalb der DIN betrieben wird (Netzform TN, Einspeisebetrieb, ...) oder außerhalb der FwDV (andere Kabellängen). Das kann durchaus auch sicher sein. Aber das muss dann durch eine Elektrofachkraft so überprüft und festgestellt werden. Unter Umständen darf ein bestimmter Aufbau dann auch nur durch eine Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.
(Ja, zugegeben: ich sehe das Thema immer durch die Feuerwehr-Brille und setze in der Regel die Einhaltung der Norm und der FwDV voraus)
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