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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 91 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893511 | ||
| Datum | 03.08.2026 17:13 MSG-Nr: [ 893511 ] | 46 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Ich vermute als Hintergrund genau die Leitungslänge der TP >10m. Wenn alleine das der Grund ist kann ich vor dem Hintergrund der eingangs angestellten Berechnungen die Schlussfolgerung nicht nachvollizehen. Ich vermute mal, dass die nördlichen Unfallkassen die Aufnahme dieser Regel veranlasst haben, denn die hatten das schon vor geraumer Zeit in einem Merkblatt so formuliert. IIRC aber auch mit Verweis auf irgendwelche Berechnungen (ohne das aber näher auszuführen). Geschrieben von Adrian R. Hier einfach der sehr deutsche Versuch ein System mit wahnsinnig vielen zu standardisieren und das (scheinbar recht geringe) Restrisiko auszuregeln. Möglicherweise aber mit der Folge, dass in der Praxis das Risiko eher größer als kleiner wird. Weil dann jeder "irgendwas" macht (wegen "die Regeln kann sich eh keiner merken") oder man im Zweifel freudig auf die im Schadenobjekt vorhandene Installation zurückgreift weil "tja, mit dem Stromerzeuger dürfen wir ja jetzt nicht mehr!") Zugegeben: wenn das was passiert waschen die Macher der Regeln natürlich ihre Hände in Unschuld... | ||||
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