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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreuer in der JF in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / | 334946 | ||
Datum | 15.04.2006 22:13 MSG-Nr: [ 334946 ] | 6900 x gelesen | ||
Mahlzeit! Anlässlich einer Diskussion im Chat blieb die Frage, wer denn in NRW überhaupt Betreuer (oder gar Jugendwart) einer JF sein kann. Natürlich Angehörige der Einsatzabteilung, vermutlich auch Angehörige von Musiktreibenden Einheiten und aus der Ehrenabteilung? Wie sieht es aber mit 'externen' aus? Können die nach §1(1) LVO in die FF aufgenommen werden, ohne der Einsatzabteilung anzugehören? Oder als Fachberater nach §3 LVO? Als (garnicht mal so fiktives) Beispiel sei der Fall angenommen, dass in einer JF eine (externe) Frau als Betereuerin für Mädchen mitwirken soll, weil keine (oder keine geeigneten) Frauen in der Einsatzabteilung vorhanden sind. Oder ist es gar Möglich, als Betreuer(in) der JF anzugehören, ohne der FF anzugehören? Mir schwant, dass das aus verschiedenen Gründen (Haftung, Unfallversicherung, Einordnung in die Hierarchie) kein erstrebenswerter Zustand wäre... Gruß, Henning | ||||
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