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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Anwährtergehalt | 6 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / | 335397 | ||
| Datum | 17.04.2006 20:24 MSG-Nr: [ 335397 ] | 5139 x gelesen | ||
Anwärtergehalt ist wohl der falsche Begriff! Bei Beamten nennt sich das Anwärterbezüge! Wie sich die "grundsätzlich" zusammensetzten kann man den einschlägigen Besoldungstabellen entnehmen! http://www.beamtenbesoldung-online.de/beamtenbesoldung/ Wie sich das Ganze nach der Förderalismusgeschichte entwickelt wird abzuwarten sein. Ich könnte mir vorstellen, dass dann in jedem Bundesland anderst besoldet wird. Rechnen sollte man immer mit der Grundbesoldung, da Zulagen ( z. B. Schicht, Schmutz, Gefahrenzulage u. a. ) auch mal sehr schnell wegfallen können. Gruß Jürgen Bin immer auf der Suche nach Feuerwehreffekten und Unterlagen aus der Zeit vor 1945 | ||||
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