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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | EuGH - Urteil | 23 Beiträge | ||
| Autor | Eber8har8d C8., Marl / | 336873 | ||
| Datum | 26.04.2006 14:36 MSG-Nr: [ 336873 ] | 10765 x gelesen | ||
Also dieses EuGH - Urteil ist ja nun mal von der EU verabschiedet worden und nicht von uns Feuerwehrleuten und wenn wir nun jetzt auch unser Recht bestehen, dann kann uns das niemand verwehren. Das man dieses Urteil natürlich umsetzen kann "wie man möchte" sprich, man setzt es zur "Zufriedenheit der Beschäftigten" um oder im Interesse "des Arbeitgebers" steht uf einem anderem Blatt Papier. Und vergleiche wie "in der freien Wirtschaft" usw. halte ich für Mumpitz. Unseren "Berufszweig" hat nun mal den Beamtenstatus,ist halt nun mal so (zum Thema Unkündbarkeit: mit diesem Worten habe ich mal beim Bäcker versucht Brötchen zu bezahlen - klappt nicht), trotzdem heißt es nicht, daß man mit uns machen kann was man will und sicherlich hat auch die Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, daß man jetzt auf die Umsetzung des Gesetzes pocht. Denke mal, die beruflichen Feuerwehrkräfte in Deutschland sind gut ausgebildet und müssen ihre Qualifikationen haben und dies sollte man auch honorieren und wenn ich mir die letzten Auswahlverfahren von einigen Berufsfeuerwehr betrachte und man weiß wieiel Beweber es gibt und wieviele im Endeffekt für die Ausbildung tauglich sind, dann scheint es auch nicht so einfach zu sein, zur Feuerwehr zu gehen.Deswegen mich mit einem Beschäftigen im Wachschutz zu vergleichen halte ich doch etwas für fraglich. Nichts gegen den Job aber denke doch, daß die Voraussetzungen etwas anders sind. Schauen wir mal, was so auf uns zukommt | ||||
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